Stand: 01.09.2025

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen HIKE-UP – Inhaber Christoph Fumfack (nachfolgend „wir/uns“) und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Beratungs-, Analyse-, Schulungs- und damit zusammenhängende Leistungen.
  2. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden gelten nur, wenn wir deren Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.
  3. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebot/Leistungsbeschreibung) haben Vorrang vor diesen AGB.
  1. Inhalt, Umfang und Ziele der Leistung ergeben sich aus unserem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart, erbringen wir Beratungsleistungen als Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
  3. Soweit Werkleistungen (konkrete Arbeitsergebnisse mit Abnahme) vereinbart sind, gilt § 10 zusätzlich; die Abnahme erfolgt nach Vorlage des Ergebnisses und angemessener Prüfungsfrist.
  1. Unsere Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – 7 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend.
  2. Der Vertrag kommt durch Annahme in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
  3. Projektlaufzeit und Termine ergeben sich aus dem Angebot. Fristen verlängern sich angemessen, wenn Mitwirkungspflichten des Kunden nicht rechtzeitig erfüllt werden (vgl. § 5).
  1. Die Vergütung erfolgt nach Tagessätzen/Stundensätzen oder als Festpreis, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (falls anwendbar).
  2. Auslagen/Reisekosten (z. B. Fahrt-, Übernachtungs-, Spesen) werden nach Nachweis erstattet, sofern nicht pauschaliert vereinbart.
  3. Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung erfolgt wöchentlich für die jeweils vorangegangene Kalenderwoche. Wir stellen die Rechnung frühestens am ersten Werktag der Folgewoche und spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach PeriodenendeRechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
  4. Leistungsnachweise: Von uns übermittelte Leistungsnachweise/Timesheets gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang in Textform begründete Einwände erhebt.
  5. Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
  1. Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereit.
  2. Der Kunde gewährleistet, dass überlassene Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. erforderliche Rechte vorliegen.
  3. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben Fristen; Mehraufwände (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Abstimmungen) sind gesondert zu vergüten.

Änderungswünsche sind in Textform mitzuteilen. Wir prüfen Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung und unterbreiten ein Änderungsangebot. Bis zur Annahme arbeiten wir nach der bisherigen Vereinbarung weiter.

  1. Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als solche vereinbart.
  2. Höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Ausfall von Netzen, Streik, Krankheit, behördliche Anordnungen) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit.
  3. Gerät eine Partei in Verzug, ist der anderen Partei vor Kündigung eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  1. An Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Analysen, Berichte, Templates) räumen wir dem Kunden – nach vollständiger Zahlung – ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum vertraglich vereinbarten Zweck ein.
  2. An vorbestehenden Materialien/Tools (z. B. Methodiken, Checklisten, Software) verbleiben sämtliche Rechte bei uns; der Kunde erhält daran nur die zur Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlichen Rechte.
  3. Wir dürfen Namen/Logo des Kunden zu Referenzzwecken (z. B. Website, Pitch) nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
  1. Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Subunternehmer setzen wir nur bei entsprechlicher vertraglicher Bindung ein.
  2. Personenbezogene Daten verarbeiten wir gemäß DSGVO/BDSG; Details enthält unsere Datenschutzerklärung.
  1. Bei vereinbarten Werkleistungen hat der Kunde das Arbeitsergebnis unverzüglich zu prüfen und Mängel in Textform zu rügen.
  2. Bei berechtigten Mängeln leisten wir Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt diese fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 11.
  1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Für Datenverlust haften wir nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
  5. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
  1. Bei Dienstverträgen kann der Vertrag von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
  2. Ordentliche Kündigungsrechte bestehen nur, sofern vertraglich vereinbart. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind abzurechnen.
  1. Während der Projektlaufzeit und 12 Monate danach wird der Kunde keine unserer Mitarbeitenden/Beauftragten aktiv abwerben.
  2. Bei Verstoß wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
  3. Fälligkeit der Vertragsstrafe: Eine nach § 13 verwirkte Vertragsstrafe ist innerhalb von 14 Kalendertagennach schriftlicher Geltendmachung zur Zahlung fällig. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche angerechnet.

Wir sind berechtigt, qualifizierte Unterauftragnehmer einzusetzen, bleiben aber gegenüber dem Kunden allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.

  1. Geltung: Dieser Abschnitt regelt die Nutzung unserer Website und der dort bereitgestellten Inhalte.
  2. Rechte an Inhalten: Sämtliche Rechte an Texten, Grafiken, Layouts und Downloads liegen bei HIKE-UP bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Jede Nutzung außerhalb der rein informatorischen Betrachtung ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig.
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  1. Es gilt deutsches RechtUN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort ist Bergheim. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Köln.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung; § 306 BGB.